Haus- und Veranstaltungsordnung für die UM-Challenge im Multikulturellen Centrum Templin


Allgemeine Bestimmungen

  1. Träger und Zweck: Das Multikulturelle Centrum (MKC) Templin wird vom MKC Templin e.V. betrieben und dient der Förderung regionaler Kunst und Kultur im Sinne des kulturellen Gemeinwohls.
  2. Hausrecht: Die Geschäftsführung und das Personal des MKC üben das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Personals ist stets Folge zu leisten, um Sicherheit und Ordnung während der Veranstaltung zu gewährleisten.

Veranstaltungsregeln

  1. Verpflegung: Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet. Im Foyer-Café können Getränke und Snacks erworben werden. Alkoholische Getränke werden im Rahmen der UM-Challenge nicht ausgeschenkt, entsprechend den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
  2. Rauchverbot: Auf dem gesamten Gelände des MKC ist das Rauchen untersagt.
    • Ergänzung zum Rauchverbot: Gemäß §10 des Jugendschutzgesetzes ist das Rauchen für Kinder und Jugendliche verboten. Eltern und erwachsene Begleitpersonen werden gebeten, sich im Sinne des Nichtraucherschutzes ebenfalls an das Rauchverbot zu halten und als Vorbild zu agieren.
  3. Störungen: Jede Form von störendem Verhalten ist zu unterlassen. Bei Verstößen kann ein Platzverweis ausgesprochen werden.
  4. Fotografie und Aufnahmen: Private Foto- und Videoaufnahmen sind erlaubt, solange sie den Veranstaltungsablauf nicht stören. Medienvertreter dürfen im Rahmen der UM-Challenge im öffentlichen Interesse allgemeine Aufnahmen machen.

Medienrechtliche Hinweise zu Foto- und Filmaufnahmen

Um die Persönlichkeitsrechte aller Teilnehmenden zu schützen, gelten folgende Regeln:

  1. Persönlichkeitsrecht und Recht am eigenen Bild:
    • Schutz der Privatsphäre: Die Privatsphäre ist zu achten. Private Inhalte dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen veröffentlicht werden, sofern kein überwiegendes öffentliches Interesse besteht.
    • Zustimmung bei Personenaufnahmen: Einzelaufnahmen dürfen nur mit Zustimmung der abgebildeten Personen veröffentlicht werden. Bei Minderjährigen unter 18 Jahren ist die Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
    • Ausnahmen für öffentliche Veranstaltungen: Gruppenaufnahmen dürfen veröffentlicht werden, sofern die abgebildeten Personen nicht im Mittelpunkt stehen.
  2. Recht am eigenen Wort: Ton- oder Videoaufnahmen von Interviews dürfen nur mit Zustimmung der Befragten veröffentlicht werden, es sei denn, es liegt ein erheblicher öffentliches Interesse vor.
  3. Verbotene Inhalte: Veröffentlichungen mit Gewaltverherrlichung oder Hassaufrufen sind untersagt. Das Leugnen des Holocaust ist strafbar.
  4. Jugendschutz: Kinder und Jugendliche sind vor entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten zu schützen. Inhalte, die Gewalt oder sexuelle Handlungen darstellen, sind nur für Erwachsene zugänglich zu machen.
  5. Werbekennzeichnung: Inhalte, die durch Sponsoring oder Kooperationen entstanden sind, müssen klar als Werbung gekennzeichnet werden.

Hinweis: Ein Aushang informiert, dass während der Veranstaltung Foto-, Video- und Tonaufnahmen gemacht und gegebenenfalls der Presse zur Verfügung gestellt werden.

 


Sauberkeit und Pflege

Besucherinnen und Besucher werden gebeten, die Räumlichkeiten sauber zu halten und Abfälle in die bereitgestellten Mülleimer zu entsorgen.

 


Garderobe und Wertsachen

Im Foyer stehen Garderobenplätze zur Verfügung. Das MKC haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für abgegebene Gegenstände.

 


Mietbestimmungen

  1. Nutzung: Die Räumlichkeiten sind auf vertraglicher Basis für den vereinbarten Zweck zu nutzen.
  2. Sicherheit: Die maximale Besucherzahl und Bestuhlungspläne sind einzuhalten. Notausgänge sind freizuhalten.
  3. Feuer und gefährliche Materialien: Offenes Feuer und das Mitbringen gefährlicher Materialien sind verboten. Ausnahmen müssen von der Abteilung Ordnungsamt und der Feuerwehr der Stadt Templin genehmigt werden.
  4. Haftung: Der Mieter ist für die erforderlichen Genehmigungen verantwortlich und haftet für alle Personen- und Sachschäden, die während der Mietdauer entstehen.
  5. Nach Ende der Veranstaltung: Dekorationen und Einbauten sind zu entfernen, und Müll ist eigenständig zu entsorgen.
  6. Lärmschutz: Nach 22:00 Uhr sind Fenster zu schließen, und die Lautstärke ist auf ein Minimum zu reduzieren.

 


Kontakt

Für Fragen und Anliegen steht die Geschäftsführung des MKC zur Verfügung.


Templin, 2024
Kathrin Bohm-Berg
MKC Templin e.V.