Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen für die UM-Challenge

 

Diese Allgemeinen Bedingungen gelten für die Teilnahme an der UM-Challenge, die vom

Multikulturelles Centrum Templin e. V. (MKC Templin) veranstaltet wird.

Organisiert wird das Projekt von einem Planungsteam aus jungen Menschen mit medienpädagogischer Begleitung.

 

1. Einreichungsfrist: Die fertigen Kurzfilme müssen bis spätestens Sonntag, den

05.10.2025, über die Website auf https://forms.gle/wYWzEN7Lb4pZ6qui7

eingereicht werden. In Absprache mit dem Organisationsteam kann eine Woche

Aufschub gewährt werden. Dies muss auf einer Sitzung des Teams beschlossen und

protokolliert werden.

 

2. Anforderungen an die Kurzfilme:

- Die Filme müssen von Kindern und Jugendlichen, die im Landkreis Uckermark

wohnen, gedreht werden. Sie können von Erwachsenen unterstützt werden,

jedoch muss der Film hauptsächlich ihre Arbeit sein.

- Die Dauer des Kurzfilms muss zwischen 1 Minute und 08:15 Minuten liegen

(Vorspann und Abspann nicht inbegriffen). Der Abspann darf höchstens 60

Sekunden dauern.

- Das vorgegebene Thema muss eindeutig berücksichtigt werden (2025: UMbruch).

- Vorspann und Abspann sollten den Text "Dieser Film wurde im Rahmen der

UM-Challenge produziert“ enthalten.

- Ein schwarzes Bild vor Filmstart mit Angaben wie "Name des Filmteams,

Filmtitel" ist erforderlich.

- Als Gestaltungsmittel sind Animationen, Fotos, grafische Effekte und

Spezialeffekte erlaubt. Der Film soll während der Dauer der UM-Challenge

erstellt werden. (01.01.2025 - 30.11.2025)

- Dialoge in Sprachen außer Deutsch müssen mit Untertiteln versehen sein, die

nicht ausblendbar sind.

- FORMAT MP 4 und 25 FPS

 

3. Verwendung von Kameras: Es dürfen alle Arten von Videokameras oder Handys

verwendet werden und es gibt keine Begrenzung hinsichtlich der Anzahl der

Kameras.

 

4. Teilnehmen können Einzelpersonen oder Filmteams. Alle Teilnehmenden sind zwischen 8 und 21 Jahre alt. Minderjährige benötigen eine Erlaubnis. Folge dem Link zu einer Einverständnis-erklärung. Diese muss von den Erziehungsberechtigten oder der verantwortlichen Person für die Teilnahme an der UM-Challenge unterschrieben werden. Alle Mitglieder eines Filmteams sollten freiwillig teilnehmen.

 

5. Mindestens eine Person des Filmteams muss bei der Präsentation vertreten sein. Ist

die Einzelperson/das Filmteam (zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen) nicht in

der Lage, anwesend zu sein, muss eine Vertretung gestellt werden, ansonsten wird

der Film zwar gezeigt, aber nicht bewertet.

 

6. Musiknutzung: Die Verwendung von Musikstücken in den Kurzfilmen ist erlaubt, sofern

die Nutzungsrechte vorliegen und entsprechende Verzichtserklärungen eingereicht

werden.

 

7. Die fertigen Kurzfilme müssen bis spätestens Sonntag, den 05.10.2025 über die

Website https://forms.gle/wYWzEN7Lb4pZ6qui7 abgegeben werden. Die technischen Anforderungen für die Abgabe müssen erfüllt sein.

 

8. Die nach Ablauf der Abgabefrist eingereichten Filme oder die Filme, die nicht den Teilnahmebedingungen entsprechen, werden disqualifiziert und nicht prämiert.

Die Filme können dennoch gezeigt werden.

 

9. Inhalt: Die Kurzfilme dürfen keine pornografischen, rassistischen,

menschenverachtenden Inhalte enthalten, keine Verleumdung oder Verletzung der

Privatsphäre beinhalten und keine Materialien verwenden, für die keine

Nutzungsrechte vorliegen. Denkt an die FSK! Hier könnt ihr euch dazu informieren:

www.FSK.de. Wir halten die Einhaltung für die FSK 6 für angemessen.

 

10. Verbot der Verbreitung vor den Screenings: Die Kurzfilme dürfen vor den offiziellen

Vorführungen nicht im Internet oder anderweitig veröffentlicht werden.

 

11. Bewertung und Prämierung der Filme:

Eine durch das Organisationsteam bestimmte Jury aus Jugendlichen und

Erwachsenen bewertet die eingereichten Filme. Es gibt Jury-Preise für die

Alterskategorien 8-14 Jahre, 15-18  Jahre und 19-21 Jahre und die Kategorie Experimental.
 

12. Rechtsvorschriften: Der Träger des Wettbewerbs, das JIM Netzwerk Templin (MKC

und Jugendkella), übernimmt keine Haftung für Schäden, die während desWettbewerbs entstehen.

 

13. Die Teilnahme setzt die uneingeschränkte Zustimmung zu denTeilnahmebedingungen voraus.

 

14. Bei sichtbaren Verstößen gegen den Kinder- und Jugendschutz kann der Beitrag vom

Wettbewerb ausgeschlossen werden.

 

 

Kontakt: Organisationsteam UM-Challenge Mail: uckermarkchallenge@gmail.com

Website: www.umchallenge.de  Instagram: @umchallenge

Telefon: 03987 53130

Download
Teilnahmebedingungen der UM-Challenge
Dokumentengröße 156 KB
PDF Format
Teilnahme bedinungen neu für die UM-Cha
Adobe Acrobat Dokument 156.0 KB